Leistungen dürfen nicht vom Wohnort abhängen
Der VdK begrüßt, dass für diese Leistungen künftig die Landschaftsverbände zuständig sein werden. Ziel ist eine einheitliche Entscheidungspraxis. Leistungen dürfen zum Beispiel nicht vom Wohnort abhängen. Bis 2023 soll die Umsetzung vom Land überprüft werden.
Zuständigkeitsdschungel wird nicht beseitigt
„Kritisch sehen wir als VdK eine Ausnahmeregelung, die sogenannte Heranziehungsklausel. Diese ermöglicht den Landschaftsverbänden bestimmte Aufgaben wieder an einzelne Kommunen zu übertragen. Damit wird der Zuständigkeitsdschungel weder für Behörden noch für Betroffene beseitigt", sagt Vöge und fordert die Landesregierung auf, ihre Kontrollfunktion ab sofort ernst zu nehmen und notfalls den Landschaftsverbänden und Kommunen verpflichtende Vorgaben aufzuerlegen.